Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Stärkung der Ernährungswirtschaft im norddeutschen Raum, um somit die Clusterbildung voranzutreiben. Die Gesellschaft soll zentrale Anlaufstelle für alle Beteiligten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik sein, mit dem Fokus auf Vernetzung und Koordination der Ernährungswirtschaft.
(2) Zielsetzungen sind dabei
- Wachstum der ansässigen Wirtschaft und Wissenschaft,
- Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze
- Verfügbarkeit von Drittmitteln zur Förderung,
- Regionale, nationale und internationale Profililerung des Standortes Norddeutschland für die Ernährungswirtschaft.
(3) Zur Erfüllung dieser Zielsetzung hat die Gesellschaft die Aufgabe, ernährungswirtschaftliche Strukturen in Norddeutschland aus- und aufzubauen und Prioritäten bei der Auswahl entsprechender Maßnahmen zu setzen. Sie initiiert Projekte in definierten Schwerpunkten und ist für das nationale und internationale Marketing des Clusters zuständig. Sie unterrichtet die Regierung des Landes Schleswig-Holstein über ihre Tätigkeiten und berät diese bei Fragestellungen zur Entwicklung der Ernährungswirtschaft in Norddeutschland.