Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1.
Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters in anderen Gesellschaften, vor allem Kommanditgesellschaften, die zum Gegenstand den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen mit Ausnahme der gewerbeerlaubnispflichtigen Tätigkeiten sowie die Verwaltung von Immobilien jeder Art und die Übernahme von Vermögensbeteiligungen als auch das Führen von gastronomischen Betrieben sowie die Organisation und den Betrieb von Freizeitveranstaltungen haben.
2.
Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen mit Ausnahme der gewerbeerlaubnispflichtigen Tätigkeiten sowie die Verwaltung von Immobilien jeder Art und die Übernahme von Vermögensbeteiligungen als auch das Führen von gastronomischen Betrieben sowie die Organisation und der Betrieb von Freizeitveranstaltungen.