Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Vertretung von in- und ausländischen Versicherungsunternehmen und deren Verbänden sowie deren Niederlassung bei der Regulierung von Schadenfällen, insbesondere die selbständige Regulierung von gegen Versicherungsunternehmen gerichtete Forderungen aus Schadensfällen oder von Versicherungsunternehmen geltend gemachten Forderungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb des vertretenen Versicherungsunternehmens stehen, vor allem auch in auslandsbezogenen Verkehrsunfallssachen als Korrespondent im Rahmen der Internal Regulations des Council of Bureau sowie als Schadenregulierungsbeauftragte der KH-Richtline 2009/103/EG.
Unternehmensgegenstand ist des Weiteren die Tätigkeit als Versicherungsberater für die Beratung und außergerichtliche Vertretung gegenüber Versicherern bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall, sofern die hierfür erforderlichen Erlaubnisse der Gesellschaft erteilt worden sind.
Ferner gehören zum Unternehmensgegenstand Inkassodienstleistungen, sofern und soweit der Gesellschaft die hierfür erforderliche Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erteilt worden ist sowie die Steuerung und Betreuung von Rechtsschutzschadenfällen inländischer Versicherer im Ausland sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern die erforderliche Erlaubnis nicht vorliegt.