Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Errichtung und Betrieb von Umspannwerken mit der gesamten dazugehörigen Peripherie wie beispielsweise Schaltanlagen, Steuerungen, Transformatoren usw. zum Zwecke der Einspeisung von erneuerbaren Energien aus Wind, Sonne, usw. in das Netz von Netzbetreibern. Die Gesellschaft darf auch in die Stromvermarktung eintreten. Zum regulären Geschäft gehört die Vereinnahmung und Abrechnung von Stromerlösen mit und für Stromlieferanten ggf. als reiner Dienstleister gegen Entgelt ohne Selbsteintritt.