Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängende Geschäfte, wie der An- und Verkauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken für eigene Rechnung unter Verwendung von eigenen Vermögenswerten, Projektierung von Immobilien und Grundstücke, die Vermittlung von Bauaufträgen und erlaubnispflichtigen Bauausführungen durch Dritte