Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist
- die Errichtung, Instandsetzung, Modernisierung, Ausbau und Sanierung von Gebäuden aller Art;
- die Ausführung von Maurerarbeiten aller Art und alle hiermit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere auch Beton- und Sanierungsarbeiten, Trockenbauarbeiten und Fliesenarbeiten;
- der Kauf, der Bau, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien;
- die Verwaltung und die Anlage des firmeneigenen Vermögens.