Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere Import und Vertrieb von Geschenkartikeln, Kleinmöbeln und Elektrokleingeräten. Außerdem der Import und Vertrieb von Lebensmitteln. Ausgenommen sind solche Waren, die einer besonderen Erlaubnis bedürfen.
Die Gesellschaft kann andere Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen oder Zweigniederlassungen errichten.