Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Gestaltung von Landingpage-lnternetseiten und lntershop-Modulen durch die man die Möglichkeit erhält sich über ein Baukasten-System eigene Firmenseiten/Landingpages zu erstellen, die Zurverfügungstellung von
Onlinemarktplatz-Flächen zum Verkauf eigener Produkte und Dienstleistung, Onlinekonferenz-Räumen - Erstellen von eigenen Online-Konferenzräumen zur Präsentation oder Online-Meetings und Onlinekunden-Datenbanksystemen in denen man
seinen gesamten Kundenschriftverkehr / Verkäufe, Lagermanagement im eigenen Dashboard abwickeln kann, ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.