Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Konstruktion, Anfertigung und Reparatur von Groß- und Kleinwerkzeugen für die Metall- und Kunststoffverarbeitung, sowie Herstellung von Musterteilen, Serienfertigung von Metallteilen, mechanische Bearbeitung und Dienstleistung zur Wartung und Instandhaltung von Werkzeugen sowie Herstellung und Vertrieb von Maschinenbau- und Präzisionsteilen