Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erstellung und Durchführung von gastronomischen Konzepten für Events (Caterer, Agenturen, Privatpersonen), Restaurants & Hotels sowie Endkunden jeglicher Branche (Firmenevents, etc.), diverse kaufmännische Beratung, strategische Beratung bei der Ausrichtung von Unternehmen (Unternehmensberatung), allgemeine Beratung, Büroarbeit & Buchhaltung, Vermittlung Dritter (Dienstleister, Subunternehmer) die zum Abschluss von Gesamtprojekten essentiell sind und deren Abrechnung über die Gesellschaft als Gesamtprojekt erfolgen kann oder die an den Endkunden direkt Rechnungsteller sind