Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Ankauf von Immobilien zwecks Vermietung, der An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken zwecks Sanierung und/oder Bebauung durch Auftragsvergabe, die Verwaltung von erlaubnisfreien Unternehmensbeteiligungen, die Vermögensverwaltung, der Ankauf und Verkauf von Aktien, das Erzielen von Dividenden, die Vergabe von Darlehen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht jedoch als Dienstleistung für Dritte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne des KWG sind ausgeschlossen.