Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer ist für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die ambulante und teilstationäre Pflegeeinrichtung. Der Satzungszweck wird inbesondere verwirklicht durch den kontinuierlichen Dienstleistungsrahmen als ambulanter Pflegedienst. Im Zentrum steht die Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Familien erhalten Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können. Den Betroffenen soll ermöglicht werden, in der vertrauten familiären und örtlichen Umgebung zu bleiben.