Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Verwaltung von Unternehmen der Bau-, Sanitär- und Metallbranche. In diesem Zusammenhang darf die Gesellschaft auch Handelsgeschäfte betreiben und Dienstleistungen erbringen. Sie kann sich an derartigen Unternehmen beteiligen und ggfs. Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen.