Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
Die Fertigung und Montage von Maschinen und Anlagen unter anderem für die Nahrungsmittelindustrie (Fisch, Fleisch, Geflügel, Obst und Gemüse) sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen. Außerdem darf die Gesellschaft andere Maschinen und Gegenstände herstellen, soweit dadurch eine wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung ihres Programms erreicht wird oder dieses aus anderen wirtschaftlichen Gründen geboten ist.