Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Waren und Produkten für Haus und Wohnung, insbesondere von Bauelementen, Hartböden und Möbeln, die Vermittlung von Montagen sowie der Vertrieb von Produkten von Industriepartnern, insbesondere von Zaunsystemen und Holzrahmenbauprodukten und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkiten, ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.