Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Organisation von Veranstaltungen und Schulungen im Bereich der politischen Bildung sowie von Unternehmens- und Mitarbeiterschulungen, die Erstellung von Studien und Umfragen, der MINT-Förderung für Kinder und Jugendliche, Veranstaltungen zur Ferienbetreuung, Angebote zur Schulung von Auszubildenden und Schülern, allgemeine Beratungsleistungen sowie die Konzipierung und Vermarktung von Lehrmaterial und Büchern einschließlich Buchhandel