| Eintragungstext | | Text | Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.10.2024 ermächtigt, das Grundkaplital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates in der Zeit bis zum (einschließlich) 23.10.2029 einmalig oder mehrmalig im Kalenderjahr um bis zu nominal 2.000,00 EUR, insgesamt um bis zu nominal 10.000,00 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Die Ermächtigung kann vollständig oder ein- oder mehrmals in Teilbeträgen, maximal jedoch in Höhe von 2.000,00 EUR je Kalenderjahr, ausgenutzt werden. (Genehmigtes Kapital 2024/I) |
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