Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist: Bauunternehmen mit Tätigkeit als Generalunternehmer/-übernehmer und Bauträger im Baugewerbe/ Bauwesen (Hoch-/ Tiefbau, Sanierung), sowie alle mit dem vorgenannten
Gesellschaftszweck zusammenhängenden Geschäften im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und die wirtschaftliche Vorbereitung/ Entwicklung und/ oder Durchführung von Bauvorhaben/ Ingenieursleistungen als Baubetreuer
(Bau-/ Projektleiter, Projektsteuerung/-management, Vertrieb) in fremden Namen und für fremde Rechnung.