Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von medizinischen Dienstleistungen sowie damit verbundene administrative und technologische Dienstleistungen, insbesondere erlaubnisfreie Beratungsleistungen, sowie die Herstellung, Wartung bzw. Service und Support von Medizinprodukten oder Medizingeräten. Gegenstand ist ferner der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen im Bereich Healthcare und alle damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten, Handlungen und Tätigkeiten. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.