Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Verwaltung von erlaubnisfreien Unternehmensbeteiligungen, Ankauf und Verkauf von Aktien, Erzielen von Dividenden, Vergabe von Darlehen, An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken zwecks Sanierung und/oder Bebauung durch Auftragsvergabe, immobiliennahe Dienstleistungen, Betrieb von Photovoltaik- und Solaranlagen, Veranstaltung und Durchführung von Messen und Veranstaltungen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte, wie der Betrieb eines Imbiss, sowie der Vertrieb von Produkten jeglicher Art, insbesondere jedoch von Kleidung, Nahrungsmitteln und Kosmetikartikeln. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.