Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Medien, insbesondere jedoch nicht ausschließlich die Herstellung bewegter und unbewegter Lichtbilder (Video und Fotografie), die Nachbearbeitung, Veränderung und Anpassung derartiger Medien sowie die Planung, Gestaltung und Durchführung von Marketing- und Social-Media-Maßnahmen aller Art nicht nur im In- sondern auch im Ausland mit einem globalen Kontext. Gleichzeitig können Service- und Beratungsdienstleistungen der in dem vorgenannten Satz bezeichneten Tätigkeitsfelder erbracht werden, insbesondere jedoch nicht ausschließlich auch in Bezug auf Reiseziele und kulturelle Gegebenheiten (bspw. Tourist-Guide-Angebote). Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.