Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Der alleinige Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gesamtvertretungsbefugnis kann beschlossen werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die weltweite Entwicklung und der weltweite Vertrieb von Sicherheitstechnik, insbesondere von Überwachungskameras, Alarmanlagen, Aufzeichnungsgeräte, Monitore, Netzteile, Kabel und alle hiermit zusammenhängende Geschäfte und Tätigkeiten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.