Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung aller Arbeiten rund um den Bau, insbesondere jedoch von Ein- und Ausbau von Fertigteilen sowie Trockenbauarbeiten und soweit kein Meisterbrief erforderlich ist, auch in Zusammenarbeit mit anderen Firmen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.