Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb sowie das Halten und Verwalten einschließlich der Veräußerung von Vermögensgegenständen, insbesondere Beteiligungen an anderen Unternehmen gleich welchen Rechtszweiges, und Rechten aller Art einschließlich samtlicher zu vorgenannten Unternehmensgegenständen gehörenden Neben- und verwandter Tätigkeiten sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere auf den Gebieten Finanz- und lnformationsmanagement. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen bzw. ihre Geschäftsführung und/oder ihre Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.