Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer.
Dieser vertritt die Gesellschaft allein.
Der Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt als Zweck die Forschung in der Frühpädagogik und ihr anverwandten Arbeitsfeldern. Zu diesem Zweck ist sie auch berechtigt, selbst empirisch forschend tätig zu sein und eigene Forschungskitas als öffentlicher Träger der Kinder-und Jugendhilfe zu betreiben. Sie tritt damit an der Schnittstelle zwischen empirischer Forschung und Praxisfeld in Erscheinung und fördert die Vernetzung aller Beteiligten.