Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist
- der Einzel-, Groß- und Onlinehandel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Spirituosen, Lebensmitteln und Bekleidungstextilien,
- der Bar- und Gastronomiebetrieb im Innen- und Außenbereich,
- die Erbringung von gastronomischen Service- und Dienstleistungen einschließlich Catering nebst Verkauf von Speisen und Getränken in- und außerhaus sowie mobil,
- die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Bereich der Unterhaltungsgastronomie sowie auf Festivals, Stadtfesten u. ä. im Auftrag Dritter oder als Eigenveranstaltung.