Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erstellung und der Vertrieb von Verlagserzeugnissen sowie die Tätigkeit einer Medienagentur, insbesondere der Buchhandel und der Vertrieb von Verlagserzeugnissen mittels elektronischer Medien, der Vertrieb von Publikationen und Fachvorträgen, sowie alle mit Onlinepräsenzen verbundenen Dienstleistungen wie Mediaplanung, Mediengestaltung sowie Dienstleistungen betreffend Domain- und Markenrechten und Merchandising.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmit-telbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich insbesondere an ande-ren Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, sie gründen, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie die Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Un-ternehmensverträge abschließen. Ausgenommen ist die erlaubnispflichtige Vermögensverwaltung nach dem Kreditwesengesetz.