Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Kabel- und Leitungsbau mit Tiefbaumaßnahmen und Montagetätigkeiten bis 30 kV, sowie alle dazugehörigen allgemeinen Arbeiten bzw. alle damit im Zusammenhang stehenden nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, der damit verbundene Handel mit Waren aller Art, soweit dieser Handel nicht einer besonderen gesetzlichen Genhemigung bedarf.