Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen von Werbeagenturen; Werbung; Marketing; Präsentation von Firmen und Personen im Internet und anderen Medien; Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen. Werbung; beinhaltend Promotion und Marketing von Produkten und Dienstleistungen Dritter; Organisation von Events, Sportveranstaltungen, Verkaufsveranstaltungen und Vermittlung von Sponsoring; Werbeagentur; Sales Promotion.