Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verkauf, Handel, Anfertigung, Installation und Wartung von Heizungs-Sanitärsystemen, Erstellung von Gebäuden und deren Finanzierung sowie Kauf, Verwaltung und Verkauf von Immobilien, Planung, Entwicklung und Koordination/Management von Bauprojekten, Vermittlung und Vergabe von Bauaufträgen, Erwerb und Veräußerung von Grundstücken sowie Wohn- und Gewerbeimmobilien, Handel mit Baustoffen und Bauelementen aller Art sowie Im- und Export von Baustoffen und Bauelementen