Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind die Film-, Video- und Audioproduktion einschließlich Fotografie, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsdienstleistungen, die Herstellung von und der Handel mit Film-, Video-, und Audiozubehör und Veranstaltungstechnik sowie die Erstellung von Websiten, Durchführung und Beratung zu Marketing & interaktiven Medien-Formaten und die Durchführung von Veranstaltungen und Events.