Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand des Unternehmens sind der Betrieb von Gaststätten und gastronomischen und/oder touristischen Einrichtungen, das Angebot von Freizeitaktivitäten (beispielsweise Bootsvermietung, Stadtrundfahrten, Organisation und Umsetzung von Veranstaltungen), der Betrieb von Kiosken oder sonstigen Verkaufsstellen sowie der Vertrieb von und Einzelhandel mit Genussmitteln und/oder Souvenirs.