Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Planung und Durchführung von Hochbauarbeiten jeder Art, die Vermittlung von Immobilien, die Verwaltung von Immobilien, die Durchführung von Hausmeisterdiensten, der Handel mit Baustoffen sowie das Marketing in Zusammenhang mit vorstehenden Gegenständen.