Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Aufstellung von Geldspielgeräten und Warenautomaten in Spielhallen und Gaststätten, der Handel von Geldspiel- und Warenautomaten, der An- und Verkauf von Spielhallen oder deren Baugenehmigungen bzw. Konzessionen zum Betreiben einer Spielhalle. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen und alle Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern und dem Zweck des Unternehmens dienlich sind.