Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von eigenem Vermögen sowie das Halten und Verwalten bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen im eigenen Namen und auf Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Erbringung von Unternehmens- und IT-Beratung.