Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Unternehmensberatung sowie sonstige Beratungsdienstleistungen, Beteiligung an Unternehmen oder Halten von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz und Kapitalanlagegesetzbuch, ferner der Vertrieb von IT-Anlagen und IT-Zubehör sowie die Bearbeitung aller datentechnischen Fragen und Aufgaben nebst dazugehöriger Unternehmensberatung