Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und/oder Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen/Gesellschaften sowie die Erbringung von hiermit im Zusammenhang stehenden entgeltlichen Dienstleistungen, soweit sie nicht genehmigungspflichtig sind, sowie von Managementleistungen für unmittelbar und mittelbar gehaltene Tochtergesellschaften