Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und hat die Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1) Gegenstand des Unternehmens ist der Handel, insbesondere der Export, von Waren aller Art, insbesondere mit Antiquitäten, Lifestyle Produkten und medizinisches Equipment, die Erbringung von nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
2) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zweck dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen.
3) Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.