Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Erbringen und Vermitteln von Reisedienstleistungen aller Art. Das Unternehmen kann sich entsprechender Subdienstleister bedienen oder selbst durchführen. Das Unternehmen ist weiterhin dazu berechtigt, entsprechende Unternehmen zu kaufen, zu verwalten oder zu managen, die solche Dienstleistungen erbringen. Die Gesellschaft erbringt alle Nebendienstleistungen im Reisebereich.