Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin der GfG Hoch- Tief- Bau GmbH & Co. KG mit folgendem Gesellschaftszweck:
An- und Verkauf von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, die Bebauung und Erschließung von Grundstücken, die Errichtung von Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie der An- und Verkauf derselben, sowie die Vermittlung der vorgenannten Immobilien.