Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung von Unternehmen, insbesondere im Bereich der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Erzeugnissen im Bereich der Informationstechnologie sowie die Erbringung aller zugehörigen Dienstleistungen auf diesem Gebiet in den Bereichen Entwicklung und Vertrieb von Produkt- und Dienstleistungslösungen, von Unternehmens-Software und die Überlassung der Nutzungsrechte an Dritte, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen, ausgenommen erlaubnispflichtiger.