Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft jeweils durch einen Geschäftsführer vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Gründung und der Erwerb von und die Beteiligung an anderen Unternehmen im In- und Ausland, die Übernahme der persönlichen Haftung, Geschäftsführung und Vertretung bei anderen Gesellschaften sowie die Verwaltung eigener Unternehmensbeteiligungen.