Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, dass mehrere Geschäftsführer nur gemeinschaftlich vertretungsberechtigt sind. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Spedition von Gütern aller Art, vorwiegend von Groß- und Schwergütern, ausgenommen ist die Spedition von Neufahrzeugen. Neufahrzeuge in diesem Sinne sind Pkw, Transporter, LKW und Traktoren, nicht jedoch alle anderen landwirtschaftlichen Fahrzeuge sowie Baumaschinen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.