Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Grundbesitz und insbesondere An- und Verkauf von Grundstücken, von Teileigentum u. von Eigentumswohnungen, die Verwaltung von Immobilien, die Beteiligung an oben aufgeführten Immobilien, an Immobiliengesellschaften Dritter und an Immobilienfonds, die Geschäftsführung von Kommanditgesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin mit und ohne eigene Einlage.