Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Der alleinige Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Betrieb von Speditions-, Schiffahrts-, Umschlags- und Lagergeschäften aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, Agenturverhältnisse zu anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck zu unterhalten, ferner Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen ähnlichen Unternehmen zu beteiligen oder solche zu erwerben und im übrigen Handelsgeschäfte aller Art und aller sonstigen Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.