Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Telekommunikationsverträgen und Guthaben (Mobilfunk, Festnetz, Internetzugänge, Breitbandzugänge, Cashkarten, Mehrwertdienste, Vermittlung von Sprach-, Bild oder Datenübertragung und andere Telekommunikationsleistungen) zwischen Kunden und verschiedenen Anbietern. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten.