Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Entwicklung und der Vertrieb von Produkten zur nachhaltigen Erzeugung, Speicherung und Nutzung von Energie, insbesondere die Entwicklung und der Vertrieb von Elektromobilität für Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen sowie Busse, die Entwicklung elektrischer und elektronischer KFZ-Komponenten, die Entwicklung und der Vertrieb von Energie-Speichersystemen sowie von Solar- und Windkraftanlagen.
(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens gemäß Absatz (1) zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, soweit diese nicht einer staatlichen Genehmigung bedürfen. Insbesondere kann die Gesellschaft auch Schutzrechte, Lizenzen und Konzessionen erwerben, veräußern, auslizensieren oder übertragen.