Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Herstellung von Holzwolle sowie der Handel mit diesen Erzeugnissen und ähnlichen Artikeln. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen in Lübeck oder anderen Orten neu zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an bestehenden zu beteiligen und sämtliche einschlägigen Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.