Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Übernahme der Geschäftsführung solcher Unternehmen, insbesondere Finanzdienstleistungsgesellschaften, die Wirtschafts- und Finanzberatung von Unternehmen der genannten Art sowie die Vermittlung und die Verwaltung von Versicherungs- und Bausparverträgen. Gegenstand der Gesellschaft ist ferner der Erwerb, die Verwaltung eigener in- und ausländischer Immobilien sowie Wertpapieranlagen, einschließlich der Beteiligung an anderen Gesellschaften zur Erreichung dieses Ziels. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.