Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Veräußerung, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art, insbesondere an Immobiliengesellschaften sowie die Finanzierung, Strukturierung, Konzeption, Entwicklung und Verwaltung von Immobilien für eigene oder fremde Rechnung und die Vornahme aller sonstigen hiermit mittelbar oder unmittelbar in Verbindung stehenden Geschäfte, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Ausgenommen sind jedoch erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach dem Kreditwesengesetz (KWG).